Gratiszahnspange Wien - kostenlose Zahnregulierung für Kinder & Jugendliche

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Kostenlose Krankenkassen Zahnspange Kinder mit fixer Zahnregulierung

Wegen der aktuellen Coronakrise bitten wir alle Patienten mit Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Schnupfen etc..) nicht unsere Ordination aufzusuchen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Seit Juli 2015 werden die Kosten einer Zahnregulierung für Kinder und Jugendliche bei medizinischem Bedarf bis zum 18. Geburtstag von der Krankenkasse zu 100% übernommen. Wir haben in unserer Praxis in Wien alle Kassen und stellen gerne die Behandlungswürdigkeit (IOTN-Grad) fest und können daher die Gratiszahnspange anbieten. Zur Anwendung dürfen nur Metallbrackets kommen, dafür verwenden wir sogenannte "selbstligierende Brackets" für eine effizientere und schnellere Therapie. Diese Braces sind mit einem selbstschließenden Schloß versehen, wodurch sich ein Drahtwechsel erheblich schneller durchführen lässt und damit die Behandlungszeit am Stuhl verkürzt wird. Ein weiterer Vorteil für die Zahnkorrektur ist der Wegfall der Drahtschlingen bzw. Gummiringe. 

Dank des neuen Bracketdesign sind diese wesentlich hygienischer als die herkömmlichen Apparaturen und äußerst präzise in der Wirkung bei gleichzeitig besseren Tragekomfort.

 


Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin für die kostenlose fixe Kassenregulierung. Wir haben alle Kassen und prüfen gerne die Voraussetzung, ob ihr Kind in die Behandlungskategorie für schwere Zahnfehlstellung IOTN > 3 fällt und damit Anspruch auf eine Gratiszahnspange hat:

Terminkalender online festsitzende Gratiszahnspange für Kinder


Ein Drittel aller Jugendlichen in Wien benötigt eine Gratiszahnspange


Das Leistungspaket der Gratis Zahnspange Kinder & Jugendlichen mit einer fixen kostenlosen Zahnregulierung umfasst eine kieferorthopädische Erstberatung durch einen (Vertrags)Zahnarzt oder eine (Vertrags)Zahnärztin. Im Anschluß daran erfolgt die Feststellung der Behandlungswürdigkeit anhand international definierter Richtwerte, ob eine schwerwiegende Zahnfehlstellung (IOTN 4 oder 5) vorliegt oder nicht, durch einen (Vertrags)Kieferorthopäden oder eine (Vertrags)Kieferorthopädin. Fast ein Drittel, etwa 30.000 - jedes Kind und jeder Jugendliche werden jährlich von einer Kinderzahnregulierung betroffen sein.


Zahnkorrektur ab welchen Alter möglich? Interzeptive Kinderzahnspange


Bei sehr schweren Fehlstellungen erfolgt eine frühkindliche abnehmbare kieferorthopädische Behandlung durch den Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden. Im Normalfall erfolgt dies mit Funktionsgeräten frühestens erst ab dem 8. Lebensjahr. 

Besteht ab 10 Jahren schon eine große Behandlungswürdigkeit, so kann eine 1-jährige Zahnkorrektur mit losen oder festsitzenden Geräten begonnen werden. Die sogenannte: Interzeptive Kinderzahnspange, wobei der bisher geltende Selbstbehalt (durchschnittlich 400 Euro) wegfällt.


 

Die festsitzende Zahnregulierung ohne Kosten

 


Die festsitzende Multibandapparatur ist für alle Kids und Teenager unter den oben genannten Voraussetzungen vom 12. bis zum 18. Lebensjahr auf Krankenkasse kostenlos für den Patient erhältlich, welche den Schweregrad nach IOTN von 4 oder 5 haben (IOTN= Index of Orthodontic Treatment Need).

Keine Grund zur Sorge besteht aber auch für alle NICHT Gratis-Fälle mit IOTN-Grad 1-3, diese Patienten erhalten teilweise weiterhin einen Zuschuss von den Krankenkassen für die notwendige Regulierung. 

Hier finden Sie näheres zu den Kosten und Details einer fixen Regulierung für Erwachsene & Teens. 


Was ist zu beachten bei der Gratis Krankenkassen Regulierung ( Kinderzahnspange ) ?

 
  • Der Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde stellt die notwendige festsitzende Behandlung fest und bewilligt die kostenlose Zahnregulierung.
  • Die Behandlung darf ausschließlich nur mit Metallbrackets und Metalldrähten, sowie Gummizügen durchgeführt werden!
  • Eine Therapie mit durchsichtigen oder innenliegenden Brackets ist absolut nicht gestattet und führt zum Verlust der Bewilligung bzw. der Patient muss die gesamten Kosten auf eigene Rechnung tragen.
  • Die Dauer der Behandlung ist unabhängig von den Kosten und richtet sich nach der Art der Behandlung – in der Regel 2 - 3 Jahre.
  • Behandlungskontrollen der Zahnkorrektur erfolgen ebenfalls wie bisher in 4-8 Wochen Abständen zum Nachstellen.
  • Ein Nicht Mitwirken des Patienten (keine Termine einhalten oder nicht mehr zu den Kontrollterminen kommen) kann zum Verlust der Bewilligung einer kostenfreien Regulierung für die Kinderzahnspange führen.
 

Wegen der aktuellen Coronakrise bitten wir alle Patienten mit Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Schnupfen etc..) nicht unsere Ordination aufzusuchen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!